AGB

 

 

Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe durch die Versicherte bei der freiberuflich tätigen Hebamme (B.Sc.) Stella-Marie Brauch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen den zwischen der Hebamme und der Versicherten geschlossenen Behandlungsvertrag. Der Behandlungsvertrag erfolgt auf Grundlage der §§ 630a ff. BGB sowie des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V in der jeweils gültigen Fassung. Versicherte haben Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit. 

 

I. Leistungen

Die Hebamme erbringt Leistungen der Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Begleitung in der Schwangerschaft, Hilfe bei Beschwerden, Stillvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Unterstützung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten sowie Trageberatung und Taping Gyn Plus. Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf sowie nach den Vorgaben der Hebammen-Vergütungsvereinbarung gemäß § 134a SGB V. Die Leistungen erfolgen in der Regel als Hausbesuch oder nach Vereinbarung. Die Betreuung erfolgt nur nach Einwilligung der Versicherten und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

 

II. Vergütung und Abrechnung

  1. Gesetzlich Versicherte

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse über den Abrechnungsdienstleister Hebamio. Die Versicherte erklärt sich mit der hierfür erforderlichen Datenübermittlung gemäß § 301a SGB V einverstanden und verpflichtet sich, eine gültige Versicherungskarte vorzulegen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen. 

  1. Privatversicherte

Privatversicherte erhalten eine Rechnung gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Hebammenleistungen. Die Zahlung ist unabhängig von einer Erstattung durch die Versicherung innerhalb der Frist zu leisten. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht garantiert werden. 

Die Inanspruchnahme der Leistungen ist durch Unterschrift zu bestätigen. 

 

III. Privat zu vergütende Leistungen

Leistungen werden privat berechnet, insbesondere bei nicht eingehaltenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, paralleler Betreuung durch mehrere Hebammen, fehlender oder ungültiger Versicherung sowie bei Nicht-Erstattung durch die Krankenkasse aus von der Versicherten zu vertretenden Gründen. Dies gilt auch für Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs, insbesondere Taping-Anlagen (ca. 10 € bis 20 €) und Trageberatung (ca. 60 € bis 90 €). Die Vergütung wird vorab vereinbart und erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung. 

 

IV. Betreuungsradius und Wegegeld

Die Betreuung erfolgt im vereinbarten Betreuungsgebiet. Wegegeld wird gemäß der jeweils gültigen Hebammen-Vergütungsvereinbarung berechnet. Sofern eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht erfolgt, ist die Versicherte zur Zahlung verpflichtet. Bei längeren Anfahrtswegen kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. 

 

V. Terminvereinbarung und Ausfallhonorar

Termine werden individuell vereinbart und sind verbindlich. Absagen haben spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € gemäß § 615 BGB berechnet werden. Bei Verspätung verkürzt sich die Betreuungszeit entsprechend, der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. 

 

VI. Erreichbarkeit

Die Hebamme ist in der Regel montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Die Nutzung von Messenger-Diensten erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung der Versicherten. Ein vollständiger Datenschutz kann hierbei nicht gewährleistet werden. In dringenden Fällen außerhalb der Erreichbarkeit ist ein Krankenhaus aufzusuchen, in Notfällen der Notruf 112 zu wählen. 

 

VII. Mitwirkungspflichten der Versicherten

Die Versicherte ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, über bereits in Anspruch genommene Leistungen zu informieren, Änderungen des Versicherungsverhältnisses mitzuteilen, Termine einzuhalten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Bei fehlender Mitwirkung oder gestörtem Vertrauensverhältnis kann die Betreuung beendet werden. 

 

VIII. Infektionsschutz

Die Versicherte informiert die Hebamme über ansteckende Erkrankungen im Haushalt. Die Hebamme kann in diesen Fällen Schutzmaßnahmen treffen oder Termine verschieben, sofern medizinisch vertretbar. 

 

IX. Vertretung

Die Hebamme kann sich bei Verhinderung vertreten lassen. Die Versicherte erklärt sich mit der hierfür erforderlichen Weitergabe von Daten einverstanden. Eine Vertretung kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden. 

 

X. Haftung

Die Haftung der Hebamme richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Leistungen Dritter, insbesondere von Ärzt*innen oder medizinischen Einrichtungen, wird keine Haftung übernommen. 

 

XI. Datenschutz und Schweigepflicht

Personenbezogene und medizinische Daten werden ausschließlich zum Zweck der Betreuung, Dokumentation, Abrechnung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der DSGVO. Die Hebamme unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. 

 

XII. Dokumentation

Die Hebamme führt eine fachgerechte Dokumentation, die mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird. Die Versicherte hat ein Recht auf Einsicht. 

 

XIII. Datenübermittlung

Eine Übermittlung von Daten erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Betreuung oder Abrechnung erforderlich ist, insbesondere an Krankenkassen, Abrechnungsstellen, Ärzt*innen oder medizinische Einrichtungen. 

 

XIV. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Die weitere Versorgung liegt nach Beendigung in der Verantwortung der Versicherten. 

 

XV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

 

XVI. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

XVII. Einwilligung zur Datenverarbeitung

Die Versicherte erklärt sich mit der Verarbeitung ihrer Daten im erforderlichen Umfang einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden

Die Versicherte bestätigt, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben.