Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Hebamme Stella-Marie Brauch (B.Sc.)
Charlottenstraße 6, 74360 Ilsfeld
E-Mail: hallo@hebamme-stellabrauch.de
Telefon: +49 (0) 163 4806220
Im Rahmen meiner Tätigkeit als freiberufliche Hebamme (B.Sc.) erhebe, verarbeite und speichere ich personenbezogene sowie gesundheitsbezogene Daten der Versicherten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Hebammenbetreuung, der medizinischen Dokumentation, der Abrechnung erbrachter Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Angaben zum Versicherungsverhältnis sowie medizinische und betreuungsrelevante Informationen.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO. Die Daten werden nur in dem Umfang verarbeitet, wie dies für die ordnungsgemäße Betreuung und Abwicklung der Leistungen erforderlich ist.
Zur Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt eine Weitergabe der erforderlichen Daten an den Abrechnungsdienstleister Hebamio sowie an die zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung der Versicherten. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zu Abrechnungszwecken und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Abrechnungsdienstleister ist vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben sowie zur Wahrung der Schweigepflicht verpflichtet.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung der Betreuung der Versicherten erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht, beispielsweise gegenüber Ärztinnen, Ärzten oder medizinischen Einrichtungen.
Die erhobenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere gemäß § 630f BGB, mindestens zehn Jahre aufbewahrt und anschließend datenschutzgerecht gelöscht.
Die Versicherte hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zudem besteht ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung der Hebammenbetreuung erforderlich. Ohne diese Daten kann eine ordnungsgemäße Betreuung und Abrechnung der Leistungen nicht erfolgen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Versicherte bestätigt, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben.
Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe durch die Versicherte bei der freiberuflich tätigen Hebamme (B.Sc.) Stella-Marie Brauch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen den zwischen der Hebamme und der Versicherten geschlossenen Behandlungsvertrag. Der Behandlungsvertrag erfolgt auf Grundlage der §§ 630a ff. BGB sowie des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V in der jeweils gültigen Fassung. Versicherte haben Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, im Wochenbett und während der Stillzeit.
I. Leistungen
Die Hebamme erbringt Leistungen der Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Begleitung in der Schwangerschaft, Hilfe bei Beschwerden, Stillvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Unterstützung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten sowie Trageberatung und Taping Gyn Plus. Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf sowie nach den Vorgaben der Hebammen-Vergütungsvereinbarung gemäß § 134a SGB V. Die Leistungen erfolgen in der Regel als Hausbesuch oder nach Vereinbarung. Die Betreuung erfolgt nur nach Einwilligung der Versicherten und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
II. Vergütung und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse über den Abrechnungsdienstleister Hebamio. Die Versicherte erklärt sich mit der hierfür erforderlichen Datenübermittlung gemäß § 301a SGB V einverstanden und verpflichtet sich, eine gültige Versicherungskarte vorzulegen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Hebammenleistungen. Die Zahlung ist unabhängig von einer Erstattung durch die Versicherung innerhalb der Frist zu leisten. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.
Die Inanspruchnahme der Leistungen ist durch Unterschrift zu bestätigen.
III. Privat zu vergütende Leistungen
Leistungen werden privat berechnet, insbesondere bei nicht eingehaltenen oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, paralleler Betreuung durch mehrere Hebammen, fehlender oder ungültiger Versicherung sowie bei Nicht-Erstattung durch die Krankenkasse aus von der Versicherten zu vertretenden Gründen. Dies gilt auch für Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs, insbesondere Taping-Anlagen (ca. 10 € bis 20 €) und Trageberatung (ca. 60 € bis 90 €). Die Vergütung wird vorab vereinbart und erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung.
IV. Betreuungsradius und Wegegeld
Die Betreuung erfolgt im vereinbarten Betreuungsgebiet. Wegegeld wird gemäß der jeweils gültigen Hebammen-Vergütungsvereinbarung berechnet. Sofern eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht erfolgt, ist die Versicherte zur Zahlung verpflichtet. Bei längeren Anfahrtswegen kann eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
V. Terminvereinbarung und Ausfallhonorar
Termine werden individuell vereinbart und sind verbindlich. Absagen haben spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € gemäß § 615 BGB berechnet werden. Bei Verspätung verkürzt sich die Betreuungszeit entsprechend, der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
VI. Erreichbarkeit
Die Hebamme ist in der Regel montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Die Nutzung von Messenger-Diensten erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung der Versicherten. Ein vollständiger Datenschutz kann hierbei nicht gewährleistet werden. In dringenden Fällen außerhalb der Erreichbarkeit ist ein Krankenhaus aufzusuchen, in Notfällen der Notruf 112 zu wählen.
VII. Mitwirkungspflichten der Versicherten
Die Versicherte ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, über bereits in Anspruch genommene Leistungen zu informieren, Änderungen des Versicherungsverhältnisses mitzuteilen, Termine einzuhalten und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Bei fehlender Mitwirkung oder gestörtem Vertrauensverhältnis kann die Betreuung beendet werden.
VIII. Infektionsschutz
Die Versicherte informiert die Hebamme über ansteckende Erkrankungen im Haushalt. Die Hebamme kann in diesen Fällen Schutzmaßnahmen treffen oder Termine verschieben, sofern medizinisch vertretbar.
IX. Vertretung
Die Hebamme kann sich bei Verhinderung vertreten lassen. Die Versicherte erklärt sich mit der hierfür erforderlichen Weitergabe von Daten einverstanden. Eine Vertretung kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
X. Haftung
Die Haftung der Hebamme richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Leistungen Dritter, insbesondere von Ärzt*innen oder medizinischen Einrichtungen, wird keine Haftung übernommen.
XI. Datenschutz und Schweigepflicht
Personenbezogene und medizinische Daten werden ausschließlich zum Zweck der Betreuung, Dokumentation, Abrechnung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der DSGVO. Die Hebamme unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
XII. Dokumentation
Die Hebamme führt eine fachgerechte Dokumentation, die mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird. Die Versicherte hat ein Recht auf Einsicht.
XIII. Datenübermittlung
Eine Übermittlung von Daten erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Betreuung oder Abrechnung erforderlich ist, insbesondere an Krankenkassen, Abrechnungsstellen, Ärzt*innen oder medizinische Einrichtungen.
XIV. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Die weitere Versorgung liegt nach Beendigung in der Verantwortung der Versicherten.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
XVI. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XVII. Einwilligung zur Datenverarbeitung
Die Versicherte erklärt sich mit der Verarbeitung ihrer Daten im erforderlichen Umfang einverstanden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden
Die Versicherte bestätigt, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.